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AGB –Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ralf E. Hansen * medienconsulter.de
für Kunden Personalberatung
MC (medienconsulter.de) ist ein Personalberatungsunternehmen, das sich mit der Besetzung von Führungs- oder Spezialistenpositionen innerhalb der gesamten Medienbranche unter Berücksichtigung der strategischen und unternehmerischen Kundenziele beschäftigt. MC gewährleistet, ausschließlich Experten mit der Abwicklung des Vertrages zu betrauen.
Gegenstand eines Vertrages –egal ob schriftlich oder mündlich- ist die Beauftragung von MC durch den Kunden, ihn bei der Besetzung von Vakanzen zu beraten und hierfür geeignete Kandidaten zu ermitteln sowie den Kunden bei der Auswahl des geeigneten Kandidaten und dem Abschluss des gewünschten Vertrages mit diesem zu beraten .
Der Kunde benennt ein Jahreszieleinkommen, dass sich ggf. aus monatlichem Festgehalt und erfolgsabhängige Jahreszahlung zusammensetzt. Dieses Jahreszielgehalt ist Berechnungsgrundlage für das an MC zu zahlende Honorar. Geeignete Kandidaten die ein höheres Zieleinkommen aufgrund ihres Werdeganges erwarten, werden Kunden ebenfalls vorgestellt.
MC unterstützt den Kunden bei der Erstellung eines realistischen Firmenprofils des Kunden mit Visionen, Zielen und etwaigen Defiziten. Es enthält ferner die Entwicklungsmöglichkeiten des Kandidaten im Unternehmen. Hierbei achtet MC besonders darauf, dass die Unternehmensziele und -visionen dem Kandidaten vorgestellt werden. MC unterstützt den Kunden bei der Erstellung eines Stellenprofils, welches die wichtigsten Pflichten, Aufgaben, Fertigkeiten und Kenntnisse umfasst und die Struktur des Umfeldes vermittelt.
MC identifiziert mögliche Kandidaten am Markt und spricht diese direkt an. Diese Leistung erfolgt exklusiv für den Kunden unter der dem Kunden zugeteilten Kunden-Nummer. Längstens für die Dauer von zwei Monaten, sind diese für den Kunden reserviert. MC prüft die Wechselwilligkeit des Kandidaten und erarbeitet - sofern erforderlich Motivationshilfen. MC spricht mit den genannten Referenzen, um etwaige Erkenntnisse für das Interview zu gewinnen . Interview mit Analyse. Die geeigneten Kandidaten werden von MC interviewt, um festzustellen, ob die für die Position zu erfüllenden Voraussetzungen in Hinsicht auf Ausbildung/Studium, Kenntnisse/Erfahrung, Verantwortung dem Suchprofil entsprechen.
Sofern vom Kunden oder vom Kandidaten gewünscht, wird MC bei den Vertragsverhandlungen teilnehmen und dabei - sofern erforderlich - versuchen, den Kandidaten zum Wechsel zu motivieren.
Der Kunde beauftragt MC mit den genannten Leistungen und verpflichtet sich, während der Dauer dieser Vereinbarung keinen Dritten mit der Erbringung einzelner oder aller genannter Leistungen für die Besetzung der genannten Position zu beauftragen.
Wird die Position durch den Kunden selbst aufgrund Eigenleistung vor Präsentation der Shortlist (Kandidatenauswahl) besetzt oder der Vertrag gekündigt bzw. länger als 3 Monate ausgesetzt, so erhält MC die Vergütung für die Beratungs- und Identifikationsleistung abzüglich aller geleisteten Anzahlungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer .
Wird die Position durch den Kunden selbst aufgrund Eigenleistung nach Präsentation der Shortlist (Kandidatenauswahl) besetzt oder der Vertrag gekündigt bzw. länger als 3 Monate ausgesetzt, so erhält MC die Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütung, Kosten, Spesen:
MC erhält für seine Leistung der erledigten Vereinbarung eine Gesamtvergütung von X % des vertraglich zwischen Kunde und Kandidaten vereinbarten Jahreszieleinkommens, wobei das tatsächlich vertragliche vereinbarte Einkommen des Kandidaten mit dem Kunden Bemessungsgrundlage wird. Die genaue Vergütungs-Prozentzahl wird vor Auftragsbeginn zwischen Kunde und MC vereinbart und schriftlich bestätigt. Diese vereinbarte Beteiligung gilt nur für die aktuelle Vakanz und nicht für alle weiteren Beauftragungen. Die Vergütungs Beteiligung berücksichtigt den jeweiligen individuellen Aufwand von MC für die jeweilige Vakanz des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages mit dem Kandidaten, MC diesen Vertrag in Kopie per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege zukommen zu lassen.
Der Vergütungsanspruch besteht auch im vollen Umfang, wenn der Kunde – aus Gründen, die MC nicht zu vertreten hat – die Position nicht mehr besetzt (z.B. Budgetkürzung, Einstellungstop).
Der Vergütungsanspruch besteht auch im vollen Umfang, wenn der Kunde die Suche nach geeigneten Kandidaten für 3 Monate aussetzt, oder die Position mit einem eigenen Kandidaten besetzt.
Die tatsächlichen gesamten Reisekosten und Spesen des MC-Beraters die in Zusammenhang der Durchführung dieses Auftrages stehen (Besuche beim Kunden, Besuche bei Kandidaten usw.), werden vom Kunden übernommen. MC gewährleistet, dass bei allen Kosten für Reisen und Spesen das übliche Maß eingehalten wird. Nutzung eines PKWs werden mit Euro 0,50 in Rechnung gestellt.
Zahlt MC die Reisekosten für einen Kandidaten, so ist der Kunde verpflichtet, auch diese MC zu erstatten. Üblich ist, dass die Spesen der Kandidaten für Vorstellungsgespräche direkt über den Kunden abgerechnet werden.
Sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Zahlungen sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten, sofern die Leistung umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.
Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages:
Ein Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung wirksam, oder durch mündliche
Beauftragung. Sollte die Unterzeichnung des Vertrages sich auf Seite MC oder Kunde verzögern, so gilt die vor Vertragsunterzeichnung erbrachte Leistung der MC als unter diesen Vertragstext beschriebene Leistung als wirksam erbracht. MC beginnt bei mündlicher Auftragserteilung zu arbeiten und zu leisten. Bei nur mündlich erteilten Verträgen bestätigt MC die Beauftragung per Email und Nennung von auftragstypischen Details.
Ein Vertrag kann durch schriftliche Erklärung, die frühestens nach Ablauf von
drei Monaten zugehen darf, zum Ablauf auf den dem Zugang folgenden Monat
gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, diesen Vertrag
außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen. Unberührt
von der Beendigung des Vertrages bleibt der Vergütungsanspruch von MC, sofern
der Kunde infolge der Leistungen von MC nach Beendigung des Vertrages eine
Position vergütungspflichtig besetzt.
Der Vergütungsanspruch besteht auch, sofern der Kunde eine andere als die in
genannte Position aufgrund der Tätigkeit von MC besetzt. Dies gilt auch, sofern
die Position in einem verbundenen Unternehmen (z.B. Portfolio-Firmen) oder
einem Schwester- oder Tochterunternehmen des Kunden besetzt wird. Der
Anspruch gilt auf unbeschränkte Zeit.
Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, während der Dauer eines Vertrages sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertrages
die von MC erhaltenen Informationen an andere Personen weiterzugeben.
Der Vergütungsanspruch besteht auch, sofern der Kunde die Informationen über
die von MC ausgewählten Kandidaten an einen Dritten weitergibt, der eine Position mit diesem Kandidaten besetzt oder seinerseits die Informationen unmittelbar oder mittelbar weitergibt und diese Weitergabe zu einer Positionsbesetzung durch den Kandidaten führt.
MC verpflichtet sich, alle von dem Kunden erhaltenen und von diesem als vertrauliche bezeichnete Informationen und Unterlagen als vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Vertrages. Ebenso gelten diese Vertraulichkeitskriterien für den Kunden nebst seiner Mitarbeiter bezüglich der von MC erhaltenen Informationen über Kandidaten und Firmen.
Diskretion ist für die Kandidaten von höchster Wichtigkeit. Der Kunde verpflichtet sich daher, es zu unterlassen, während des internen Auswahlverfahrens Kontakt mit von MC als Kandidaten benannten Personen aufzunehmen, solange diese dem Kunden von MC nicht persönlich vorgestellt wurden. Kandidaten die Kunde durch MC kennengelernt hat, sind für einen Zeitraum von 18 Monaten für die direkte Einstellung des Kunden gesperrt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist die volle vereinbarte Vergütung an MC zu zahlen.
Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind Arbeitgeber unter anderem verpflichtet, keine Diskriminierung bei der Auswahl von Arbeitssuchenden bei einer Stellenbesetzung und der Auswahl dazu vorzunehmen.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Schadensersatzverpflichtung von MC gegenüber Kunden in Höhe der Vertragssumme je Schadensfall
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der beklagten Partei.
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